Fördergelder Impulsberatung erneuerbar heizen
Förderbeiträge 2022
Impulsberatungen werden seit April 2022 durch den Bund gefördert
EFH und MFH bis 6 Wohneinheiten bzw. Nichtwohnbauten bis 30kW Heizleistung | CHF | 450.- |
MFH mehr als 6 Wohneinheiten und StWG bzw. Nichtwohnbauten über 30kW Heizleistung | CHF | 1'800.- |
Der Kanton zahlt die Fördergelder direkt an den Impulsberater aus.
Förderbedinungen:
- Für bestehende Ein- und Mehrfamilienhäuser
- Nur für Gebäude mit Heizöl-, Erdgas oder Elektroheizungen
- Beratung durch geschulte Berater
- Fördergesuch muss spätestens 1 Monat nach Begehung eingereicht werden
Die gültigen Förderbeiträge finden Sie unter Impulsberatung Wir bemühen uns, die Beiträge stets aktuell zu halten. Im Zweifelsfall gelten jedoch die Förderbeiträge vom Kanton.