Fördergelder Luft/Wasser-Wärmepumpe
Förderbeiträge 2023
Kanton Luzern
Luft/Wasser-Wärmepumpe | |||
• bis 15 kW Pauschalbeitrag pro Anlage | CHF | 4'000.- | |
• ab 15 kW Grundbeitrag | CHF | 2'500.- | |
plus Leistungsbeitrag von | CHF | 100.-/kWth | |
• Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem | CHF | 6'000.- | |
plus Leistungsbeitrag von | CHF | 200.-/kWth |
Förderbedingungen
- Nur bei Umstellung von fossiler oder elektrischer Hauptheizung
- Der Förderbeitrag wird mit max. 50 W installierter thermischer Nennleistung pro m2 Energiebezugsfläche bemessen.
- Für Anlagen bis 15 kWth ist Wärmepumpensystemmodul (WPSM) erforderlich
- Anlagen über 15 kWth benötigen Leistungsgarantie von EnergieSchweiz und Gütesiegel der Gütesiegelliste der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS)
- Bei Anlagen ab 100 kWth ist Strom- und Wärmemessung erforderlich
- Erdwärmesonden müssen durch Bohrfirmen mit GWS-Gütesiegel verteuft werden
Bemerkungen
Wärmepumpen-System-Modul: Der Einsatz des WPSM stellt eine hohe Qualität bei der Planung und Umsetzung von Wärmepumpenanlagen sicher. Optimal aufeinander abgestimmte System-Komponenten führen zu hoher Energieeffizienz und tiefen Betriebskosten.www.wp-systemmodul.ch
Die Leistungsgarantie ist eine Arbeitsgrundlage von EnergieSchweiz, suissetec und Minergie für die Planung, Dimensionierung, Bestellung und Abnahme haustechnischer Anlagen. www.leistungsgarantie.ch
Das Wärmepumpen-Gütesiegel ist eine Qualitätsauszeichnung für Wärmepumpen-Baureihen oder -Einzelgeräte. Das FWS-Gütesiegel für Erdwärmesonden-Bohrfirmen sichert eine hohe Qualität von Erdsonden-Bohrungen. www.fws.ch/category/qualitaetssicherung
Die gültigen Förderbeiträge finden Sie unter www.energie.lu.ch Wir bemühen uns, die Beiträge stets aktuell zu halten. Im Zweifelsfall gelten jedoch die Förderbeiträge vom Kanton.